Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine wichtige Phase der Behandlungs- und Versorgungskette. Um hier Versorgungslücken zu vermeiden, sind Krankenhäuser nach § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zu gewährleisten.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG 2015) wurde das Entlassmanagement umfassend reformiert. Zum einen wurden die bisher begrenzten Möglichkeiten der Krankenhäuser ausgedehnt, Nachbehandlungen zu veranlassen und Leistungen zu verordnen. Verantwortliche Krankenhausärzte können nunmehr Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Der Rahmenvertrag Entlassmanagement ist zum 01. Oktober 2017 für die Krankenhäuser verbindlich geworden. Danach haben Krankenhäuser zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs der Patienten in die nachfolgenden Versorgungsbereiche durch die Anwendung eines geeigneten Assessments den patientenindividuellen Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig zu erfassen und einen Entlassplan aufzustellen. Bei der Aufstellung des Entlassplans erfolgt zugleich die Prüfung der Erforderlichkeit von Anschlussmedikation, fortdauernder Arbeitsunfähigkeit und anderer verordnungs- bzw. veranlassungsfähiger Leistungen (z.B. SAPV, Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe). Das Krankenhaus hat gemeinsam mit der Kranken- und Pflegekasse rechtzeitig vor der Entlassung die für die Umsetzung des Entlassplans erforderliche Versorgung zu organisieren, etwa die notwendigen Leistungserbringer zu kontaktieren (z.B. Vertragsärzte, Reha-Einrichtungen, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen) und für deren zeitgerechten Einsatz zu sorgen.
Des Weiteren stellt die Digitalisierung durch die Vorgaben der Gematik die Krankenhäuser vor weiteren Herausforderungen.
Ihr Nutzen
Sie erhalten einen umfassenden und kompakten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zum Entlassmanagement und welche Ansprüche Patienten/innen gegenüber dem Krankenhaus haben und worauf in der Praxis zu achten ist.
Hierzu wird auch auf aktuelle Themen der Gesundheitspolitik eingegangen.
Zielgruppen
Mitarbeiter/innen von Krankenhäusern, welche mit dem Thema Entlassmanagement befasst sind (Ärzte, Sozialdienst, Case Management, Patientenmanagement, Stations- oder Pflegedienstleitungen)
Inhalte
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Entlassmanagements
- Ansprüche der Patienten/innen kennen und damit umgehen
- Zusammenarbeit mit den Kranken- und Pflegekassen
- Neuregelungen der Heilmittelverordnungen ab dem 1.1.2021
- Ausfüllhinweise zu Arznei- und Hilfsmittelverordnungen
- Änderungen bzgl. der digitalen Umsetzung (eAU, eRezept) und die Auswirkungen für die Krankenhäuser
- Formulare und praktischer Austausch
- Wesentliche Inhalte des Rahmenvertrag Entlassmanagement im Krankenhaus gem. § 39 Abs. 1a SGB B inkl. der jeweils aktuellen Änderungsvereinbarungen
- Anforderungen des Entlassmanagement / Umsetzungshinweise
- Ziele des Entlassmanagement
- Aktuelle Vorgaben zur Digitalisierung des Aufnahme- und Entlassprozesses im Krankenhaus und in der nachstationären Versorgung
- Datenübermittlung an weiterversorgende Leistungserbringer und Einrichtungen, sowie schriftliche Einwilligung der Patienten und die Wahrung auf freie Arztwahl, sowie die Wahlrechte bei den Leistungen der Pflegeversicherung
- Überblick über die Telematikinfrastruktur (Vorgaben der gematik)
Selbstverständlich werden die Themen ständig an die neuesten Entwicklungen und Gesetzgebung angepasst, sodass Änderungen der Seminarinhalte möglich sind.
Referent
Ralf Hauner, Vorstand BKK evm